Legalisierung Bahrain – Vorgehensweise
Senden Sie uns die Dokumente zur Legalisierung Bahrain zusammen mit unserer Auftragserteilung zu. Wir benötigen die Dokumente zur Legalisierung im Original und zusätzlich als einfache Kopie zum Verbleib beim Konsulat. Auf der Auftragserteilung können Sie auch auswählen, ob Vorbeglaubigungen oder Übersetzungen durch uns eingeholt werden sollen. Gerne können Sie uns das zu legalisierende Dokument vorab per E-Mail zur Überprüfung zukommen lassen. Wir können Ihnen dann, je nach Art des Dokuments, den Legalisierungsprozess erläutern.
Legalisierung Bahrain – Legalisierungsvorschriften
Die IHK und die Ghorfa müssen jedes Handelsdokument (Ursprungszeugnis und Rechnung) legalisieren. Vollmachten, Verträge und Assignments müssen vom Notar und Landesgericht vorbeglaubigt werden.
Ursprungszeugnisse dürfen keinerlei Anhänge besitzen, die Rechnung darf nicht dran geheftet sein.
Legalisierung Bahrain – Konsulatsgebühren
Ursprungszeugnis | je 80,00 € |
Zertifikat | je 80,00 € |
Vollmacht | je 80,00 € |
Handelsrechnung Betragswert | |
bis 1.000 BHD | 80,00 € |
ab 1.001,01 bis 5.000 BHD | 120,00 € |
ab 5.000,01 bis 10.000 BHD | 240,00 € |
ab 10.000,01 bis 20.000 BHD | 480,00 € |
ab 20.000,01 bis 50.000 BHD | 720,00 € |
ab 50.000,01 bis 100.000 BHD | 1.200,00 € |
ab 100.001 BHD | 1.600,00 € |
Legalisierung Bahrain – Unsere Servicegebühren
Dokumentenlegalisierung
Bearbeitungszeit 7- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto
für das 2. bis 4. Dokument zusätzlich je 35,70 € brutto, 30,00 € netto
ab dem 5. Dokument zusätzlich je 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Bearbeitungszeit 4- 6 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto
für das 2. und 3. Dokument zusätzlich je 41,65 € brutto, 35,00 € netto
ab dem 5. Dokument zusätzlich je 29,75 € brutto, 25,00 € netto
GHORFA (+25,00 € Ghorfagebühr je Dokument)
Bearbeitungszeit 7- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Bearbeitungszeit 4- 6 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Bearbeitungszeit 1- 3 Werktage, für das 1. Dokument: 107,10 € brutto, 90,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Beglaubigung durch das Landgericht (+25,00 € Landgerichtgebühr je Dokument)
Bearbeitungszeit 7- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Bearbeitungszeit 4- 6 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Bearbeitungszeit 1- 3 Werktage, für das 1. Dokument: 107,10 € brutto, 90,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Notarielle Beglaubigung (+ Gebühr des Notars)
Bearbeitungszeit 7- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Bearbeitungszeit 4- 6 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Bearbeitungszeit 1- 3 Werktage, für das 1. Dokument: 107,10 € brutto, 90,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Anfertigung von Kopien, 0,50 € je Seite
Definitionen der Gebühren
Servicegebühr: Dies ist die Gebühr, die wir für unsere Bearbeitung berechnen. Zu unserer Bearbeitung zählt die Prüfung der Unterlagen auf Ihre Richtigkeit, die Beschaffung der Beglaubigungen/ Übersetzungen/ Legalisierungen und die Versandvorbereitung.
Konsulatsgebühr: Dies ist die Gebühr, welche die Botschaften/ Generalkonsulate für die Ausstellung der Legalisierungen berechnet. Da es sich um verauslagte Kosten handelt, ist diese Gebühr steuerfrei.
Rechtlicher Hinweis
Visum International ist eine Dienstleistungsagentur, welche regierungsunabhängig ist. Bei Inanspruchnahme unserer Serviceleistungen fällt zu der Konsulatsgebühr zusätzlich unsere Servicegebühr (je nach gewünschter Bearbeitungszeit, Anzahl der Dokumente und Art der Beglaubigung) an. Sie sind nicht verpflichtet unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen und können sich auch direkt an die offizielle Regierungsstelle wenden.