Legalisierung Bahrain

Legalisierung Bahrain – Vorgehensweise

Senden Sie uns die Dokumente zur Legalisierung Bahrain zusammen mit unserer Auftragserteilung zu. Wir benötigen die Dokumente zur Legalisierung im Original und zusätzlich als einfache Kopie zum Verbleib beim Konsulat. Auf der Auftragserteilung können Sie auch auswählen, ob Vorbeglaubigungen oder Übersetzungen durch uns eingeholt werden sollen. Gerne können Sie uns das zu legalisierende Dokument vorab per E-Mail zur Überprüfung zukommen lassen. Wir können Ihnen dann, je nach Art des Dokuments, den Legalisierungsprozess erläutern.

Legalisierung Bahrain – Legalisierungsvorschriften

Die IHK und die Ghorfa müssen jedes Handelsdokument (Ursprungszeugnis und Rechnung) legalisieren. Vollmachten, Verträge und Assignments müssen vom Notar und Landesgericht vorbeglaubigt werden.

Ursprungszeugnisse dürfen keinerlei Anhänge besitzen, die Rechnung darf nicht dran geheftet sein.

Legalisierung Bahrain – Konsulatsgebühren

Ursprungszeugnisje 80,00 €
Zertifikatje 80,00 €
Vollmachtje 80,00 €
Handelsrechnung Betragswert
bis 1.000 BHD80,00 €
ab 1.001,01 bis 5.000 BHD120,00 €
ab 5.000,01 bis 10.000 BHD240,00 €
ab 10.000,01 bis 20.000 BHD480,00 €
ab 20.000,01 bis 50.000 BHD720,00 €
ab 50.000,01 bis 100.000 BHD1.200,00 €
ab 100.001 BHD1.600,00 €

Legalisierung Bahrain – Unsere Servicegebühren

Dokumentenlegalisierung

Bearbeitungszeit 7- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto

für das 2. bis 4. Dokument zusätzlich je 35,70 € brutto, 30,00 € netto

ab dem 5. Dokument zusätzlich je 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 4- 6 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto

für das 2. und 3. Dokument zusätzlich je 41,65 € brutto, 35,00 € netto

ab dem 5. Dokument zusätzlich je 29,75 € brutto, 25,00 € netto

GHORFA (+25,00 € Ghorfagebühr je Dokument)

Bearbeitungszeit 7- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 4- 6 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 1- 3 Werktage, für das 1. Dokument: 107,10 € brutto, 90,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Beglaubigung durch das Landgericht (+25,00 € Landgerichtgebühr je Dokument)

Bearbeitungszeit 7- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 4- 6 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 1- 3 Werktage, für das 1. Dokument: 107,10 € brutto, 90,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Notarielle Beglaubigung (+ Gebühr des Notars)

Bearbeitungszeit 7- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 4- 6 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 1- 3 Werktage, für das 1. Dokument: 107,10 € brutto, 90,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Anfertigung von Kopien, 0,50 € je Seite

Definitionen der Gebühren

Servicegebühr: Dies ist die Gebühr, die wir für unsere Bearbeitung berechnen. Zu unserer Bearbeitung zählt die Prüfung der Unterlagen auf Ihre Richtigkeit, die Beschaffung der Beglaubigungen/ Übersetzungen/ Legalisierungen und die Versandvorbereitung.

Konsulatsgebühr: Dies ist die Gebühr, welche die Botschaften/ Generalkonsulate für die Ausstellung der Legalisierungen berechnet. Da es sich um verauslagte Kosten handelt, ist diese Gebühr steuerfrei.

Rechtlicher Hinweis

Visum International ist eine Dienstleistungsagentur, welche regierungsunabhängig ist. Bei Inanspruchnahme unserer Serviceleistungen fällt zu der Konsulatsgebühr zusätzlich unsere Servicegebühr (je nach gewünschter Bearbeitungszeit, Anzahl der Dokumente und Art der Beglaubigung) an. Sie sind nicht verpflichtet unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen und können sich auch direkt an die offizielle Regierungsstelle wenden.